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AGB

1. Gegenstand
Für Verträge über die Schaltung von Werbung, Informationen oder sonstigen Inhalten gelten Ausschließlich die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die die HW Marketing GbR nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn sie im Auftragsschreiben des Kunden genannt sind und die HW Marketing GbR ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung
Die Preise sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, Tages- bzw. Monatspreise, die mit Auftragserteilung (Unterschriftsdatum Schaltungsauftrag) des Kunden zur Zahlung fällig sind.

Bei tagesweiser (6Tage) bzw. monatlicher Zahlungsweise erhält der Kunde für seine Zahlungen eine Rechnung, ohne dass das Datum der Rechnungserteilung Auswirkungen auf die Fälligkeit des Zahlungsanspruches hat. Ein Abbuchungsauftrag ist ebenfalls möglich. Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der geltenden MwSt.

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang auf dem Konto der HW Marketing GbR an. Eine vierteljährliche oder monatliche Zahlungsweise ist nur im Lastschriftverfahren möglich, hierzu gelten folgende Bedingungen.

Bei Perioden-Zahlungsweise (3 Monate bis 11 Monate bzw. 1 Jahr) erhält der Kunde ein Skonto in Höhe von 3% auf den jeweiligen Monatspreis. Der Kunde erhält eine entsprechende Auftragsbestätigung, die nicht in Zusammenhang mit der Fälligkeit des Zahlungsanspruches steht.

Für alle Zahlungsvereinbarungen gilt, für den Fall, dass eine Zahlung nicht fristgerecht erfolgt oder ein Lastschriftverfahren nicht erfolgreich ist, neben den dafür anfallenden Kosten es auch zu einer Sofortfälligkeit des gesamten restlichen Periodenpreises kommt, dies dann zzgl. der gesetzlichen Verzugszinsen, berechnet ab dem Tag der geplatzten Lastschrift bzw. des Ablaufes des Zahlungstermins.

Die HW Marketing GbR ist zu weitergehenden Abbuchungsversuchen berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Ausstrahlung der Werbemaßnahmen erfolgt nur dann, wenn sich der Kunde zu diesem Zeitpunkt mit der Bezahlung und/oder der Anzahlung oder weitergehender Raten nicht im Zahlungsverzug befindet. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die HW Marketing GbR berechtigt, dieSpots nicht auszustrahlen, ohne dass dadurch der Anspruch auf weitergehende Bezahlung untergeht.

 

3. Werbematerialeingang/-qualität
Für die Qualität und den Inhalt der gezeigten Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dieser hat sich ggf. an Vorgaben der HW Marketing GbR zu halten, die gesondert zu regeln sind. Wegen der Folgen einer nicht rechtzeitigen Übersendung des Werbematerials oder Freigabeerteilung zur Produktion wird auf die Regelung in Punkt 5 verwiesen.
 

4. Werbeinhalte
Auf den HW Marketing GbR Systemen nicht zugelassen sind Inhalte mit religiösen oder politischem Inhalt sowie Werbemaßnahmen, die im Widerspruch zu geltenden Gesetzen oder öffentlich-rechtlichen Bestimmungen stehen. Bestehen zu Beginn oder entstehen im Laufe einer Schaltung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form der Werbung begründete rechtliche oder sittliche Bedenken gegen diese Werbung oder erweist sich die Werbung als unvereinbar mit der vorstehenden Regelung in Satz 1, ist die HW Marketing GbR berechtigt, die Schaltung unverzüglich zu beenden und den bestehenden Vertrag über die Werbeschaltung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung zu kündigen. Unabhängig von diesem Recht der HW Marketing GbR trägt der Kunde allein die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbemaßnahme und stellt die HW Marketing GbR und ihre Vertriebspartner ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von solchen aus Urheber- oder Wettbewerbsverletzungen.

5. Platzierung, Verfügbarkeit, Exklusivität
Die Werbemaßnahmen der Kunden erfolgen während der vereinbarten Vertragslaufzeit im Rahmen von Sendeschleifen, so dass sich jeder Spot grundsätzlich wiederholt. Die Ausstrahlung erfolgt ohne den Vorbehalt der Verfügbarkeit der beauftragten Werbezeit (Sendezeiten montags - samstags v. 7:00 h bis 22:00 h) Einen Anspruch auf eine bestimmte Position des Werbespots in einer Sendeschleife besteht nicht. Konkurrenzausschluss innerhalb einer Sendeschleife kann nicht gewährt werden. Die Bestätigung der Verfügbarkeit der beauftragten Werbezeit erfolgt durch die Auftragsbestätigung seitens der HW Marketing GbR.

6. Lieferung- und Freigabeverzug
Soweit der Kunde bis zum im Vertrag angegebenen Einsendeschluss keine Informationen, digitale Daten oder Unterlagen zu der beabsichtigten Werbemaßnahme geliefert hat, oder bis zum Redaktionsschluss keine Freigabe des produzierten Werbespots durch den Kunden ereilt wurde, ist die HW Marketing GbR auf Grund der dann vorliegenden Unmöglichkeit der Schaltung der Werbemaßnahme von der Leistung frei, ohne dass der Zahlungsanspruch der HW Marketing GbR dadurch beeinträchtigt wird.

Sollte der Kunde nach Einsendeschluss die Werbematerialien übersenden oder nach Redaktionsschluss die Freigabe erteilen, ist die HW Marketing GbR nur verpflichtet, zum nächst möglichen Termin dann die Spots zu erstellen und/oder einzustellen. Sollte durch den verspäteten Eingang der Werbematerialien oder einer verspäteten Freigabe, Mehrkosten bei der Spoterstellung oder Spoteinstellung entstehen, hat diese der Kunde zu tragen.

Soweit der Kunde nur unvollständige Informationen, digitale Daten oder Unterlagen liefert, ist die HW Marketing GbR lediglich verpflichtet, die eingereichten Unterlagen und Informationen zur Erstellung des Werbespots zu benutzen.

7. Gewährleistungen
Die HW Marketing GbR gewährleistet die vertragsgemäße Durchführung der Werbemaßnahmen unter Berücksichtigung der Regelungen im Auftrag. Sollte die angegebene Schaltanzahl/Jahr mehr als 5% unterschritten werden, sind die Rechte des Auftraggebers in der Reihenfolge auf Nachholung, dann auf Minderung begrenzt. Nur bei einer Unterschreitung von 25% gelten die gesetzlichen Vorschriften ohne Einschränkung. Offensichtliche Mängel hat der Kunde schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche zu rügen.

8. Haftung
Die HW Marketing GbR haftet in voller Schadenshöhe bei eigener grob fahrlässiger Vertragsverletzung sowie bei einer vorsätzlichen Vertragsverletzung leitender Angestellter oder Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus haftet die HW Marketing GbR bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei jedoch die Höhe auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Die Begrenzung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens gilt bei leichter Fahrlässigkeit gleichfalls für Schadensansprüche des Auftraggebers, die auf einem von der HW Marketing GbR zu vertretenden Leistungsverzug oder einer von der HW Marketing GbR zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung beruhen.

9. Höhere Gewalt, Streik
Bei Leistungsstörungen durch höhere Gewalt oder Streik wird die HW Marketing GbR von ihrer Leistungsverpflichtung frei, soweit die Leistung unmöglich wird. Im anderweitigen Fall verlängert sich die Leistungszeit in angemessenem Umfang. Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

 

10. Widerrufbelehrung
Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag 10 Kalendertage gebunden. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die HW Marketing GbR innerhalb dieser 10 Kalendertage durch Auftragsbestätigung gegenüber dem Auftraggeber den Vertrag annimmt.

 

11. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Bei Kaufleuten ist der Sitz der HW Marketing GbR sowohl Erfüllungsort als auch Gerichtsstand, somit Schweinfurt.

 

 
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